Neue Krankenkassenbeiträge wirken ab März
Viele gesetzliche Krankenkassen haben zum 1. Januar ihre Zusatzbeiträge angehoben. Für Rentner werden die Änderungen erst jetzt wirksam.
Datum: 25.02.2026
Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben. Für die Versicherten bedeutet das, dass höhere Beiträge zu leisten sind. Auf die Krankenversicherungsbeiträge der gesetzlich versicherten Rentnerinnen und Rentner haben die neuen Zusatzbeiträge im Januar und Februar jedoch noch keine Auswirkungen gehabt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden Veränderungen des Zusatzbeitrags erst zwei Monate später wirksam. Somit wird der Krankenkassenbeitrag erst mit der Rentenzahlung für März 2026 angehoben und eine entsprechend geringere Rente überwiesen.
Über die Änderung des Krankenversicherungsbeitrages und ihren neuen Rentenzahlbetrag werden die Rentnerinnen und Rentner durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Kontoauszug informiert, der die Überweisung der Rente für März 2026 beinhaltet. Schriftliche Bescheide versendet die Rentenversicherung nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt.
Der geänderte Zahlbetrag kommt nicht bei allen Empfängerinnen und Empfängern zur gleichen Zeit an. Denn je nachdem, wann die Rente begann, wird sie vor- oder nachschüssig gezahlt. Hat die Rente im April 2004 oder später begonnen, wird sie am Monatsende, also in diesem Fall Ende Märzt, überwiesen. Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Zahlung im Voraus, also bereits Ende Februar. Hier finden Sie die Auszahlungstermine der Rente 2026.
Film zum Thema
Weitere Informationen bietet auch die Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“, die Sie unter diesem Beitrag kostenlos downloaden können. Bei Fragen zu diesem und allen weiteren Themen um die gesetzliche Rente nutzen Sie gerne auch das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 4800.

