Rente noch spät erhöhen: So geht's

Wenn Sie eine gesetzliche Altersrente beziehen und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, erhöht sich Ihre Rente.

Datum: 04.03.2026

Personen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine gesetzliche Altersrente beziehen und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, ihre Rente noch zu erhöhen. Sie sind zwar als Arbeitnehmer von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreit, der Arbeitgeber muss aber weiter Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, ohne dass dies Einfluss auf die Höhe der gezahlten Rente hat.

Dem Arbeitgeber kann jedoch mitgeteilt werden, dass auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird und weiter auch eigene Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden sollen. Einmal im Jahr (zum 1. Juli) erhöht sich dann die Rente und zwar nicht nur durch die eigenen Beiträge, sondern auch durch die des Arbeitgebers.

Arbeiten Sie neben dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente weiter und sind in dieser Beschäftigung rentenversicherungspflichtig, werden die Beiträge (erst) mit Erreichen des regulären Rentenalters (Regelaltersrgrenze) berücksichtigt.

Mehr Informationen finden Sie in der kostenlosen Broschüre „Flexibel in den Ruhestand", die Sie unter der Meldung herunterladen können.