Bei aufgehobenem Renteneintritt: Zuschläge erhöhen spätere Rente dauerhaft
Datum: 01.06.2026
Wer seine Altersrente vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze n Anspruch nehmen möchte, erhält in der Regel Abschläge von 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat. Wer den Beginn der Rente hingegen etwas aufschiebt und später in den Ruhestand geht, profitiert von Zuschlägen: Für jeden Monat, den Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, erhalten sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wird die Rente zum Beispiel erst ein Jahr später in Anspruch genommen, gibt es monatlich 6 Prozent mehr Rente – und das für den Rest des Lebens.
Vor allem für Menschen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, kann ein späterer Renteneintritt von Vorteil sein: Beziehen sie neben dem Job keine Vollrente, bleiben sie versicherungspflichtig. Das heißt, sie und der Arbeitgeber zahlen weiter in die Rentenkasse ein, was die spätere Rente zusätzlich steigen lässt.
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