Ab Juli können Hinterbliebene mehr hinzuverdienen

Datum: 13.07.2026

Menschen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und berufstätig sind, können bis zu einem festgelegten Freibetrag dazuverdienen, ohne, dass diese Rente gekürzt wird. Ab 1. Juli profitieren sie von einem gestiegenen Freibetrag für Erwerbseinkommen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin erklärt.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 bei 1.122,53 Euro im Monat. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind steigt er um 238,11 Euro. Übersteigt das Nettoeinkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag, wird der darüber liegende Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt. Waisen sind hiervon nicht betroffen - sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.

Für die Berechnung wird das Nettoeinkommen im Kalenderjahr vor der aktuellen Rentenanpassung zugrunde gelegt: Für die Anpassung zum 1. Juli 2026 ist somit der Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 relevant, auch dann, wenn der Verdienst zwischenzeitlich gestiegen ist. Das höhere Einkommen – hierzu zählen neben dem Verdienst auch Kapitaleinkünfte und Miete – wird ab dem Anpassungstermin im Folgejahr, also am 1. Juli 2027 berücksichtigt.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema gibt es im Faltblatt „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“ und in der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Sie können kostenfrei unter dieser Meldung heruntergeladen werden.