Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Frühstartrente
Mit der Frühstartrente will der Bund die junge Generation beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge unterstützen.
Datum: 13.08.2026
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Ziel ist es, Kindern frühzeitig den Aufbau eines eigenen Vorsorgevermögens zu ermöglichen und damit einen Anreiz für eine langfristige zusätzliche Altersvorsorge zu schaffen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund für jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Dieses können Eltern bei einem Finanzinstitut ihrer Wahl eröffnen. Zudem sollen sie die Möglichkeit erhalten, die Einzahlungen des Bundes durch freiwillige Beiträge aufzustocken. Die Erträge werden nach den Plänen der Bundesregierung während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich sein.
Die Frühstartrente startet voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 soll jeweils der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen. Ein gesonderter Antrag auf die staatliche Förderung ist nach den Plänen der Bundesregierung nicht erforderlich. Wird kein eigenes Depot eröffnet, sollen die Mittel im Rahmen einer staatlichen kollektiven Anlage investiert werden.
Geplant ist, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit die Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können. Die ersten Auszahlungen sind für 2027 vorgesehen.
Hier gibt es weitere Informationen zur Frühstartrente vom Bundesministerium der Finanzen