Kindererziehung und Pflege: Nachteile mit der Rentenversicherung ausgleichen
Datum: 12.10.2026
Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, tritt beruflich häufig kürzer und zahlt somit geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dadurch entstandene Nachteile können zu einem Teil mit Hilfe der Deutschen Rentenversicherung bzw. der Pflegekassen wieder ausgeglichen werden: Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Versicherte für Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege Pflichtbeiträge in ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.
Hilfreiche Infos bieten kostenfreien Flyer und Broschüren wie „Kindererziehungszeiten: Ihr Plus für die Rente“ oder „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ der Deutschen Rentenversicherung. Sie stehen unter dieser Meldung zum Download bereit.