Angemeldete Minijobs in Privathaushalten: Beide Seiten profitieren

Datum: 02.11.2026

Wäsche waschen, putzen oder einkaufen: Haushaltshilfen helfen bei alltäglichen Aufgaben. Werden sie offiziell bei der Minijob-Zentrale angemeldet, profitieren beide Parteien. Am schnellsten geht eine Registrierung online unter https://www.minijob-zentrale.de über den Button „Haushaltshilfe anmelden“. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann den Großteil der Arbeitgeberpflichten, etwa die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie die Meldung zur Unfallversicherung.

Angemeldete Haushaltshilfen sind bei einem Unfall im Haushalt abgesichert und haben unter anderem Anspruch auf bezahlten Urlaub sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Außerdem können sie Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Hierfür zahlen sie einen Beitrag von 13,6 Prozent ihres Einkommens zur Rentenversicherung.

Arbeitgeber zahlen Beiträge zur Sozialversicherung. Diese sind aber niedriger als im gewerblichen Bereich und liegen bei maximal 14,62 Prozent. 20 Prozent der Gesamtausgaben, maximal 510 Euro pro Jahr, sind zudem steuerlich absetzbar.

Angemeldete Haushaltshilfen sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die Anmeldung und der Einzug der Beiträge erfolgen über die Minijobzentrale. Wichtig: Die gesetzliche Unfallversicherung ist verpflichtend. Sie sichert Menschen mit einem Minijob bei einem Arbeitsunfall, einem Arbeitswegeunfall oder im Fall einer Berufskrankheit ab. Arbeitgeber sind abgesichert, sollten Minijobber Ansprüche wegen eines Unfalls geltend machen.

Ausführliche Informationen gibt es im Internet unter https://www.minijob-zentrale.de . Dort kann auch berechnet werden, wie viel Minijobs in Privathaushalten tatsächlich kosten. Weitere Auskünfte zu diesem Thema bietet die Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“. Sie steht unter dieser Meldung zum kostenlosen Download bereit.