Deutsche Rentenversicherung

Gesetzliche Neuregelung führt zu Leistungsverbesserungen bei Waisenrenten

Datum: 27.02.2015

Der Deutsche Bundestag hat Leistungsverbesserungen bei den Waisenrenten beschlossen. Am 27. März 2015 sollen die gesetzlichen Neuregelungen den Bundesrat passieren und zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Bei volljährigen Waisen entfällt zukünftig die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Damit können Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen künftig immer in voller Höhe gezahlt werden. Von den Ende 2013 rund 180.400 an volljährige Waisen gezahlten Renten waren rund 16.500 aufgrund der Einkommensanrechnung gekürzt worden.

Darüber hinaus wird der Kreis volljähriger Waisen, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, ausgeweitet.Neben dem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr sowie dem
Bundesfreiwilligendienst werden zukünftig weitere nationale und internationale Freiwilligendienste zu einem Anspruch auf Waisenrente führen. Damit erfolgt eine Angleichung an das Kindergeldrecht. Die Zahlung der Waisenrente erfolgt in der Regel längstens bis zum 27. Lebensjahr.

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