Eine wichtige Aufgabe der Selbstverwaltung ist die autonome Rechtsetzung. Ein zentrales Element des autonomen Rechts ist die von der Vertreterversammlung beschlossene Satzung der Deutschen Rentenversicherung Nord.
- 1. Nachtrag zur Satzung der DRV Nord vom 16. Dezember 2011 wurde von der Vertreterversammlung am 19. Juni 2012 bechlossen. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger am 20. Juli 2012.
- 2. Nachtrag zur Satzung der DRV Nord vom 16. Dezember 2011 wurde von der Vertreterversammlung am 07. Juli 2015 beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 23. Juli 2015.
- Die Neufassung der Satzung der DRV Nord vom 01. Dezember 2015 wurde von der Vertreterversammlung am 12. Dezember 2014 beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 16. September 2015.
- Die Neufassung der Satzung der DRV Nord trat am 01. Juli 2022 in Kraft und ersetzte die Satzung der DRV Nord vom 12.Dezember 2014 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 07. Juli 2015. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 02. August 2022.
- Die Neufassung der Satzung der DRV Nord tritt am 01. Juli 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der DRV Nord vom 16. April 2022 außer Kraft.