Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die Anpassung folgt der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern über den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Die prozentuale Rentenanpassung Ost darf nicht kleiner sein als die Anpassung West.