Wer hat einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag?

Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben, können den Grundrentenzuschlag erhalten. Zwischen 33 und 35 Jahren wird er zunächst in der Höhe gestaffelt ausgezahlt. Erst ab 35 Jahren Grundrentenzeiten wird der Zuschlag in voller Höhe gezahlt.

Um den Grundrentenzuschlag bekommen zu können, darf das während des gesamten Berufslebens im Durchschnitt erreichte Einkommen eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigen. Unterschreiten einzelne Zeiten eine festgelegte Untergrenze, bleiben diese für die Berechnung des Durchschnittswerts unberücksichtigt.

Obergrenze

Der Verdienst darf bezogen auf das gesamte Berufsleben im Durchschnitt höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben. Liegt das durchschnittliche Einkommen des gesamten Berufslebens bei 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes oder darüber, kann der Grundrentenzuschlag nicht gezahlt werden.

Untergrenze

Berechnet wird der Grundrentenzuschlag aus allen Grundrentenzeiten, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat.