Fragen zur aktualisierten KTL 2025
Ab wann gilt die neue KTL 2025?
Die KTL 2025 gilt für alle abgeschlossenen Rehabilitationen mit dem Entlassungsdatum ab 01.01.2027.
Wie sind Rehabilitationen, die 2026 beginnen, zu dokumentieren?
Die KTL 2015 gilt für alle abgeschlossenen Rehabilitationen deren Entlassungsdatum bis zum 31.12.2026 erfolgen. Rehabilitationen, die 2026 beginnen und deren Abschluss im Jahr 2027 liegen, müssen mit der neuen KTL 2025 dokumentiert werden.
Wird es eine Übergangsphase geben?
Für die Dokumentation gibt es keine Übergangsphase. Die Umstellung der IT kann bereits 2026 erfolgen. Die Dokumentation aller 2026 abgeschlossenen Rehabilitationen muss mit der KTL 2015 erfolgen. Alle Rehabilitationen, die ab Januar 2027 enden, sind mit der neuen KTL 2025 Version zu codieren.
Ist eine Dokumentation der Leistungen mit der neuen KTL 2025 auch schon vor dem Stichtag (01.01.2027) möglich?
Die Annahme der Entlassungsberichte mit KTL 2025 ist erst ab Entlassungsdatum 01.01.2027 möglich. Die Umstellung der IT muss bereits vorher erfolgen. Das Hinterlegen der beiden KTL-Schemata in der Kliniksoftware (KTL-Version 2015 und 2025) ist möglich. Dadurch können in den Einrichtungen die Dokumentation und Gestaltung der Therapieplanung, mit den neuen KTL 2025, prüfen. Zur Unterstützung finden Sie eine Mappingtabelle von der KTL 2015 auf die KTL 2025 unter:
Ein Versenden der KTL 2025 vor dem Stichtag ist aber nicht möglich.
Gibt es eine Begrenzung für die Codierung von digitalen Leistungen oder Eigentraining mit Monitoring?
Die KTL soll das Leistungsgeschehen während der Rehabilitation möglichst realitätsnah abbilden. In der Klassifikation gibt es keine obere Grenze für die Codierung digitaler Leistungen oder Eigentraining mit Monitoring. Beschränkungen und Vorgaben von Inhalten und Leistungen werden durch ergänzende Rahmenkonzepte der DRV vorgenommen.
Hier sind Links zu einigen Rahmenkonzepten:
Was genau sind digitale Leistungen bzw. Eigentraining mit Monitoring?
Mit digitalen Leistungen sind vor allem Leistungen gemeint, bei der sich Therapeutinnen und Therapeuten und Rehabilitandinnen und Rehabilitanden nicht am gleichen Ort befinden. Eine Kontaktaufnahme zur Therapeutin oder zum Therapeuten muss jeder Zeit möglich sein, um z. B. Fragen zu klären.
Beim Eigentraining erfolgt die Kontrolle entweder durch technische Hilfsmittel (z. B. App) oder durch die zuständige Therapeutin oder Therapeuten. Dadurch können therapeutische Leistungen bei Bedarf angepasst und auf mögliche Schwierigkeiten und Probleme eingegangen werden.
In welchen Umfang können digitale Leistungen in der KTL erfasst werden?
Die Klassifikation bildet die erbrachten Leistungen realitätsnah ab.
In den RTS-Broschüren wird auf eine Grenze verwiesen, die sich aus einer anderen Anforderung der DRV ergibt: entsprechend der „Rahmenbedingungen zur Erprobung einer digital flexibilisierten medizinischen Rehabilitation (DigiFlexReha)“ gilt ein digitaler Leistungsanteil von unter 15 % bezogen auf die gesamte Reha als herkömmliche medizinische Reha. Die 15 %-Grenze bezieht sich nicht auf die RTS oder einzelne ETM. Alle digital erbrachten Leistungen gehen in die RTS-Auswertungen ein.
Bei einem Anteil digitaler Leistungen ≥ 15 % sehen die Rahmenbedingungen DigiFlexReha vor, dass dies in einem Modellprojekt erprobt werden muss.
Wie ist der Wechsel von Gruppengrößen zu erfassen?
Ist für eine Rehabilitandin oder einen Rehabilitanden zu Beginn der Rehabilitation die Leistung als Einzeltherapie vorgesehen, kann im Verlauf und entsprechenden Voraussetzungen in eine Gruppentherapie gewechselt werden. Dies ist durch die Verwendung des entsprechenden Buchstaben für die Gruppengröße kenntlich zu machen.
Wird es ein neues Formular zum Entlassungsbericht geben?
Die Formulare zum ärztlichen Entlassungsbericht sind werden angepasst und stehen auf den Seiten der DRV zur Verfügung.
Formatvorlage Ärztlicher Entlassungsbericht (ab 01.01.2027)
Der Leitfaden zum ärztlichen Entlassungsbericht wurde ebenfalls angepasst und steht online zur Verfügung.
Werden die Korridore zur Bewertung ebenfalls angepasst?
Für 2027 ist ein Projekt geplant, um die Bewertung mit Qualitätspunkten für die Therapeutische Versorgung und Reha-Therapiestandards (RTS) neu aufzusetzen. Durch die grundlegenden Veränderungen im Rahmen der Aktualisierung der KTL 2025 und RTS, lassen sich die alten Bewertungslogiken nicht mehr anwenden.