Die Deutsche Rentenversicherung kann Versicherten, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichenTätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Gründungszuschuss bewilligen.
Zum Thema
- G0100-00 - Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag
- G0105-00 - Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe bei grenzüberschreitenden Fällen
- G0320-00 - Informationen zum Antrag auf Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- G0321-00 - Antrag auf Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und Stellungnahme der fachkundigen Stelle