Deutsche Rentenversicherung

Bundeszuschuss

Versicherungsfremde Leistungen der Rentenversicherung (zum Beispiel Kriegsfolgelasten, beitragsfreie Zeiten, arbeitsmarktbedingte Leistungen, Fremdrentenleistungen und so weiter) werden durch einen Bundeszuschuss finanziert.

Der reguläre Bundeszuschuss wurde seit 1.4.98 um einen zusätzlichen Bundeszuschuss ergänzt: Damit kann der Beitragssatz in jedem Jahr niedriger festgesetzt werden, als es ohne diesen zusätzlichen Zuschuss möglich wäre.

Aufwendungen der Rentenversicherung für einigungsbedingte Leistungen erstattet der Bund. Er zahlt seit 1.6.1999 auch die Beiträge für Kindererziehungszeiten.

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