Sie ist die Entscheidungsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Frage, ob jemand als abhängig Beschäftigter oder als Selbstständiger einzustufen ist. Auf Antrag der Betroffenen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggeber, Auftragnehmer) stellt sie den Status, also die Arbeitnehmereigenschaft oder die Selbstständigkeit, fest und entscheidet über die Versicherungspflicht der Beschäftigten (§ 7a SGB IV). Die Entscheidung ist rechtsverbindlich.
siehe hierzu auch: Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund
Das könnte Sie auch interessieren: