Deutsche Rentenversicherung

Ersatzzeiten

Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte daran gehindert war, Beiträge zu zahlen, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Ersatzzeiten zählen für die Wartezeit und die Rentenberechnung berücksichtigt.

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