Die Sozialgerichtsbarkeit ist die besondere Gerichtsbarkeit für das Sozialrecht. Die Sozialgerichte, Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht üben sie aus. Das Verfahren ist für Versicherte und Rentner in diesen drei Instanzen kostenfrei. Es fallen keinerlei Gerichtsgebühren an. Vor dem Bundessozialgericht müssen Sie sich jedoch vertreten lassen, in der Regel durch einen Rechtsanwalt.
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