Deutsche Rentenversicherung

Rechtsbehelf / Rechtsmittel

Unter dem Rechtsmittel versteht man die Möglichkeit, den Bescheid einer Behörde objektiv prüfen zu lassen. Die gebräuchlichsten Rechtsmittel in der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • als Rechtsbehelf der Widerspruch, über den die Widerspruchsstelle beim Rentenversicherungsträger entscheidet
  • die Klage beim Sozialgericht,
  • die Berufung beim Landessozialgericht und
  • die Revision beim Bundessozialgericht.

Widerspruch, Klage und Berufung sind kostenfrei. Man kann sich selbst vertreten. Vor dem Bundessozialgericht besteht allerdings Anwaltszwang. Es ist auch möglich, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bescheid eines Rentenversicherungsträgers zu erheben. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle anderen Rechtsinstanzen ausgeschöpft worden sind.

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