Liegen in einem Kalendermonat ausschließlich Beitragszeiten, handelt es sich um vollwertige Beitragszeiten. Sind in einem Kalendermonat neben einer Beitragszeit noch Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten oder die Zurechnungszeit vorhanden, ist dieser Monat wegen des wahrscheinlich geringeren Beitrags beitragsgemindert.
Die Vergleichsbewertung stellt sichert, dass die günstigere Bewertung als Beitragszeit oder als Anrechnungs-, Ersatz- oder Zurechnungszeit erfolgt.
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