Deutsche Rentenversicherung

Vorschuss

Benötigt der Rentenversicherungsträger bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes voraussichtlich längere Zeit, kann ein Vorschuss auf die Rente gezahlt werden. Wenn der Berechtigte dies beantragt, ist der Vorschuss zwingend zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach den bereits vorhandenen rentenrechtlichen Zeiten im Versicherungsverlauf.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf frühzeitig auf Lücken und schließen Sie diese mit einem Antrag auf Kontenklärung.

Den Antrag auf Kontenklärung (V0100) finden Sie über die Online-Services, wählen Sie: Anträge online stellen > Versicherung

Antrag online stellen

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