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Häufige Fragen
Wer übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit der Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements beim Arbeitgeber?
Eine Refinanzierung der mit der Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements einhergehenden Kosten durch die Rehabilitationsträger oder die Integrationsämter hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Funktionierendes Eingliederungsmanagement kann aber Zeiten der Arbeitsunfähigkeit senken und dadurch Kosten sparen.
Ist Betriebliches Eingliederungsmanagement auch für mein Unternehmen zwingend erforderlich?
Alle Arbeitgeber müssen Betriebliches Eingliederungsmanagement betreiben, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Dieses Gebot in Paragraph 84 SGB IX gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit. Der Gesetzgeber hat allerdings in Paragraph 84 SGB IX auf engere Vorgaben für die Art und Form des Eingliederungsmanagements bewusst verzichtet und damit Raum für individuelle und praktikable Lösungen gelassen.
Ist Betriebliches Eingliederungsmanagement auch für mein Unternehmen zwingend erforderlich?
Alle Arbeitgeber müssen Betriebliches Eingliederungsmanagement betreiben, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Dieses Gebot in §167 Abs. II SGB IX gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit. Der Gesetzgeber hat allerdings in § 167 SGB IX auf engere Vorgaben für die Art und Form des Eingliederungsmanagements bewusst verzichtet und damit Raum für individuelle und praktikable Lösungen gelassen.
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