Deutsche Rentenversicherung

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Häufige Fragen

Was versteht man unter Mütterrente und worauf hat sich die Bundesregierung bei der Mütterrente II geeinigt?

Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Die Mütterrente gibt es seit dem 1. Januar 2014. Zum 1. Januar 2019 wurde die "Mütterrente II" eingeführt, dank der Erziehende pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet bekommen. Dies entspricht bis zu einem zusätzlichen halben Rentenpunkt. Pro Kind sind jetzt bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit möglich, das entspricht bis zu zweieinhalb Rentenpunkten.

Worauf hat sich die Bundesregierung bei der Mütterrente II geeinigt?

Künftig bekommen Erziehende für vor 1992 geborene Kinder pro Kind bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet. Dies entspricht bis zu einem zusätzlichen halben Rentenpunkt.
Pro Kind sind also künftig bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit möglich, das entspricht bis zu zweieinhalb Rentenpunkten.

Welche Regelungen treten zum 1. Januar 2019 in Kraft?

Die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten treten zum 1. Januar 2019 in Kraft. Des Weiteren gelten die Haltelinien für den Beitragssatz und das Rentenniveau ebenfalls ab dem 1. Januar 2019.

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