Häufige Fragen
Was versteht man unter Mütterrente und worauf hat sich die Bundesregierung bei der Mütterrente II geeinigt?
Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Die Mütterrente gibt es seit dem 1. Juli 2014. Zum 1. Januar 2019 wurde die "Mütterrente II" eingeführt, dank der Erziehende pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet bekommen. Dies entspricht bis zu einem zusätzlichen halben Rentenpunkt. Pro Kind sind jetzt bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit möglich, das entspricht bis zu zweieinhalb Rentenpunkten.
Welche Regelungen treten zum 1. Januar 2019 in Kraft?
Die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten sowie die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten treten zum 1. Januar 2019 in Kraft. Des Weiteren gelten die Haltelinien für den Beitragssatz und das Rentenniveau ebenfalls ab dem 1. Januar 2019.
Was sollte man tun, wenn man seinen Versicherungsverlauf zugesandt bekommt?
Man sollte den chronologisch aufgebauten Versicherungsverlauf unbedingt auf Lücken prüfen. Zwar werden der Deutschen Rentenversicherung die meisten Versicherungszeiten heute automatisch gemeldet. Es gibt aber auch Zeiten, die man selbst beantragen und durch Belege nachweisen muss. Dies betrifft beispielsweise Schulzeiten, Studienzeiten und Kindererziehungszeiten, eventuell etwa auch Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR oder berufliche Auslandsaufenthalte. Wenn man noch Belege wie beispielsweise Zeugnisse, Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Nachweise über Krankheitszeiten oder Arbeitslosenmeldekarten über Zeiten hat, die bislang nicht im Versicherungsverlauf gespeichert sind, sollten sie zusammen mit dem ausgefüllten Fragebogen zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden
Artikel
Mütterrente
...Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bis 30. Juni 2014 ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Ab 1. Juli 2014 konnte für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor...

Kindererziehungszeiten
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Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente
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Kindererziehungszeiten – nicht ohne Antrag
...Für die Erziehung eines Kindes werden durch die Deutsche Rentenversicherung bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Kindererziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente. Die Kindererziehungszeit wird grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der sein...
Erziehung durch Väter: Was Eltern beachten müssen
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Vorteile für die ganze Familie
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Familien soziale Sicherheit und ein Plus für die Rente
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