Häufige Fragen
Was versteht man unter Mütterrente und worauf hat sich die Bundesregierung bei der Mütterrente II geeinigt?
Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Die Mütterrente gibt es seit dem 1. Juli 2014. Zum 1. Januar 2019 wurde die "Mütterrente II" eingeführt, dank der Erziehende pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet bekommen. Dies entspricht bis zu einem zusätzlichen halben Rentenpunkt. Pro Kind sind jetzt bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit möglich, das entspricht bis zu zweieinhalb Rentenpunkten.
Was versteht man unter der Mütterrente?
Die sogenannte Mütterrente ist keine eigenständige Rente, die separat von der gesetzlichen Rente ausgezahlt wird. Es handelt sich vielmehr um eine erweiterte Anerkennung von Erziehungsleistungen für vor 1992 geborene Kinder, die in die Berechnung der Rente einfließt. Die Mütterrente wird daher als Teil der Rente ausgezahlt.
Bislang unterscheidet sich die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der Geburt von Kindern:
Für jedes ab 1992 geborene Kind können bis zu 36 Monate an Kindererziehungszeiten anerkannt werden. Für jedes vor 1992 geborene Kind können bislang lediglich bis zu 30 Monate an Kindererziehung anerkannt werden.
Dieser Unterschied war ursprünglich noch größer. So konnten für vor 1992 geborene Kinder bis zum 30. Juni 2014 lediglich bis zu 12 Monate anerkannt werden. Durch die Mütterrente I wurde zum 1. Juli 2014 die Möglichkeit geschaffen, bis zu 24 Monate an Kindererziehungszeiten anzuerkennen. Durch die Mütterrente II wurde dieser Zeitraum zum 1. Januar 2019 auf bis zu 30 Monate ausgeweitet.
Durch die Mütterrente III sollen die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nun auf bis zu 36 Monate ausgeweitet werden.
Worauf hat sich die Bundesregierung bei der Mütterrente III geeinigt?
Mit der geplanten Mütterrente III sollen Erziehende pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit zusätzlich bei der Rente angerechnet bekommen. Ein halbes Jahr Erziehungszeit entspricht einem halben Rentenpunkt. Pro Kind könnten dann insgesamt bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt und in der Folge bis zu drei Rentenpunkte in die Rentenberechnung einfließen. Damit wären Erziehende von vor und ab 1992 geborenen Kindern gleichgestellt.
Artikel
Mütter-Rente
Mit der Mütter-Rente zahlt der Staat Beiträge für Mütter oder Väter in die Renten-Kasse ein.
So bekommen Mütter oder Väter mehr Rente.
Und die Renten-Kasse rechnet die Erziehungs-Zeiten von den Müttern oder Vätern an.
Erziehungs-Zeiten bedeutet:
Eltern erziehen ihre Kinder während dieser Zeit.
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Mütterrente
...Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bis 30. Juni 2014 ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Ab 1. Juli 2014 konnte für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor...

Kindererziehungszeiten
...Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten oder seit dem 1. Juni 1999 vom Bund an die Rentenversicherung tatsächlich gezahlt werden. Für Geburten ab 1. Januar 1992 werden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Erziehungszeit angerechnet, für...

Aktuelles
Kindererziehungszeiten – nicht ohne Antrag
...Für die Erziehung eines Kindes werden durch die Deutsche Rentenversicherung bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Kindererziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente. Die Kindererziehungszeit wird grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der sein...
Erziehung durch Väter: Was Eltern beachten müssen
...Die Erziehung von Kindern wird bei der Rentenberechnung unter anderem mit der dreijährigen Kindererziehungszeit berücksichtigt, die entweder die Mutter oder der Vater erhalten kann. Wenn der Vater die Zeit erhalten soll, müssen Eltern ggf. gleich nach der Geburt tätig werden. Erzieht der Vater das...
Vorteile für die ganze Familie
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet Familien soziale Sicherheit und ein Plus für die Rente
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