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Häufige Fragen
Welche Regelungen enthält das Rentenpaket 2025 zum Rentenniveau?
Das Rentenniveau wird über das Jahr 2025 hinaus bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert.
Die aktuell geltende Haltelinie von 48 Prozent ist also bis 2031 verlängert worden.
Das Rentenpaket 2025 sieht auch vor, dass die Bundesregierung 2029 einen Bericht erstellt. Dieser soll darlegen, wie das Vertrauen der Beitragszahlenden und der Rentnerinnen und Rentner in die Stabilität und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nach 2031 weiter gestärkt werden kann.
Was ist die Nachhaltigkeitsrücklage?
Die Nachhaltigkeitsrücklage dient dazu, die kurzfristige finanzielle Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu gewährleisten. Dies ist bedeutend, da die gesetzliche Rentenversicherung auf dem sogenannten Umlageverfahren basiert, bei dem die laufenden Ausgaben durch die laufenden Einahmen und nicht aus einem angesparten Kapitalstock gedeckt werden. Durch die Nachhaltigkeitsrücklage können typischerweise unterjährig auftretende Liquiditätsschwankungen aufgefangen werden. Die Nachhaltigkeitstrücklage speist sich aus Überschüssen. Sie soll sich bislang in einem Korridor von wenigstens 0,2 und höchstens 1,5 Monatsausgaben Monatsausgaben bewegen.
Wie werden die Kindererziehungszeiten durch das Rentenpaket 2025 vollständig gleichgestellt?
Bei der sogenannten Mütterrente III werden die Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder noch umfangreicher als gegenwärtig anerkannt. Bisher sind es maximal 30 Monate, künftig können es 36 Monate werden. Diese fließen ab dem Jahr 2028 in die Berechnung der Rente mit ein.
Bislang unterschied sich die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der Geburt von Kindern:
Für jedes ab 1992 geborene Kind können bis zu 36 Monate an Kindererziehungszeiten anerkannt werden. Für jedes vor 1992 geborene Kind können bislang lediglich bis zu 30 Monate an Kindererziehung anerkannt werden.
Dieser Unterschied war ursprünglich noch größer. So konnten für vor 1992 geborene Kinder bis zum 30. Juni 2014 lediglich bis zu 12 Monate anerkannt werden. Durch die Mütterrente I wurde zum 1. Juli 2014 die Möglichkeit geschaffen, bis zu 24 Monate an Kindererziehungszeiten anzuerkennen. Durch die Mütterrente II wurde dieser Zeitraum zum 1. Januar 2019 auf bis zu 30 Monate ausgeweitet.
Durch die Mütterrente III werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf bis zu 36 Monate ausgeweitet. Sie stehen damit den Kindererziehungszeiten für ab 1992 geborene Kinder gleich.
Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Mütterrente III.
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