Basierend auf dem Therapiekonzept der medizinischen Reha und den Ergebnissen der wissenschaftlichen Literaturrecherchen zur Wirksamkeit wurden für die Reha-Therapiestandards sogenannte evidenzbasierte Therapiemodule (ETM) formuliert. Die Anzahl der entsprechenden ETM kann je nach RTS variieren.
RTS beziehen sich auf Rehabilitandinnen und Rehabilitanden eines entsprechenden Geltungsbereiches (Erstdiagnosen ICD-10-GM, Dauer der Reha sowie auch Art der Maßnahme) in einer Fachabteilung. So ist es möglich, dass eine Fachabteilung mehrere spezifische RTS erhält. Insgesamt gibt es 12 verschiedene diagnosespezifische RTS, die getrennt voneinander berechnet werden (z.B. RTS Alkoholabhängigkeit, RTS Brustkrebs, RTS chronische Rückenschmerzen, etc.).
Um aus den verschiedenen Einzel-RTS einen einzigen QS-Indikator mit Indikationsbezug für die Einrichtungsauswahl zu gewinnen, wird ein Summen-RTS gebildet, der stellvertretend für alle Einzel-RTS verwendet wird. Der Summen-RTS ist der nach Fallzahlen gewichtete Mittelwert der Einzel-RTS. Bei der Rehabilitand*innenbefragung für somatische FA mit sowohl ambulanten als auch stationären Maßnahmen wird analog vorgegangen.
Die Reha-Therapiestandards sind eines der Instrumente der Reha-Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung. Sie beinhalten Rahmenbedingungen einer medizinischen Rehabilitation und sichern den Einsatz von nachgewiesen wirksamen (evidenzbasierten) Therapien. Das ermöglicht die wissenschaftliche (empirische) Überprüfung der erbrachten Therapieleistungen der Rehabilitation, sowie eine Bewertung der Prozessqualität einer Reha-Fachabteilung.