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Häufige Fragen
Was wird aus meinen weiterhin eingezahlten Rentenbeiträgen?
Arbeiten Sie neben dem Bezug Ihrer vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente, sind Sie in dieser Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. Minijobber können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Besteht Versicherungspflicht, zahlen Ihr Arbeitgeber und Sie weiterhin jeweils ihre Beitragsanteile an die gesetzliche Rentenversicherung. Die gezahlten Beiträge werden mit Erreichen des regulären Rentenalters oder beim Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente berücksichtigt.
Wie kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Minijobber können sich bei ihrem Arbeitgeber jederzeit mit einem schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Arbeitgeber zahlt dann nur noch seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.
Artikel
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag
...Für bestimmte im Sozialgesetzbuch genannte Personengruppen ist auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Von der Möglichkeit können z. B. Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen oder Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben...
Geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber)
...2012 besteht aber Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Auf seinen Antrag hin kann der Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit werden. Der Antrag auf Rentenversicherungsfreiheit ist schriftlich beim Arbeitgeber einzureichen und verbleibt auch bei diesem. Die Befreiung wirkt grundsätzlich...
Mitglieder berufsständischer Einrichtungen
...seinen Urteilen vom 31. Oktober 2012 konkretisiert, dass ausnahmslos jede Entscheidung über die Befreiung eines Pflichtmitgliedes einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der Versicherungspflicht in wortgetreuer Auslegung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nur für die ganz konkrete Beschäftigung...
Aktuelles
Befreiung von Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV
...Ab dem 1. Januar 2023 ist der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 i. V. m. § 6 Absatz 2 Satz 2 bis 7 SGB VI zwingend elektronisch über die berufsständische Versorgungseinrichtung...
Altersvorsorge: Renten-Beitragszahlung lohnt auch für Minijobber
...enenrente. Minijobber, die dennoch auf die Beitragszahlung verzichten möchten, können sich bei ihrem Arbeitgeber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung ist bindend bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Wer sich vorher umfassend beraten lassen möchte, kann sich zum Beispiel...
Studieren und nebenbei jobben
...grundsätzlich versicherungspflichtig. Durch die Zahlung von Beiträgen entstehen Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrenten und Zulagen zur Riester-Rente. Der zu zahlende Beitrag beträgt derzeit 3,6 Prozent des Einkommens. Beim Arbeitgeber kann ein Antrag auf Befreiung von der Versi...