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Häufige Fragen
Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten seit 1. Januar 2023?
Altersrenten
Altersrenten können seit 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.
Erwerbsminderungsrenten
Erwerbsminderungsrenten können seit 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden.
Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich eine Hinzuverdienstgrenze von rund 41.527,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 20.763,75 Euro (Stand: 01.01.2025).
Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.
Weitere Informationen zum Leistungsvermögen bei Erwerbsminderungsrenten: Erwerbsminderungsrenten | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Kann ich wie bisher neben meiner Rente weiterarbeiten?
Ja. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten können Sie ab 2023 “normal“ weiterarbeiten und eine ungekürzte Rente beziehen, unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens. Bis Dezember 2022 galt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro.
Beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente beachten Sie bitte, dass der Hinzuverdienst ungeachtet der erhöhten Hinzuverdienstgrenzen auch weiterhin nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens erzielt werden darf. Anderenfalls kann Ihr Rentenanspruch entfallen.
Werden die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten jährlich neu festgelegt?
Ja. Die Sozialversicherungsrechengrößen, die auch der Bestimmung der Hinzuverdienstgrenzen zugrunde liegen, werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr neu festgelegt. Dadurch erfolgt eine automatische Dynamisierung der Hinzuverdienstgrenzen entsprechend der Gehaltsentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.
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Erwerbsminderungsrente nach 20 Beitragsjahren
Menschen mit Behinderung, die erwerbstätig sind, haben bereits nach 20 Jahren einen Anspruch auf Rente.
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Vortrag "Erwerbsgemindert oder berufsunfähig – was wäre wenn?"
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich (Tel. 0681 3093-650, Fax: 0681 3093-654 oder E-Mail: service@drv-saarland.de).
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Vortrag "Altersrenten – Wer? Wann? Wieviel?"
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich (Tel. 0681 3093-650, Fax: 0681 3093-654 oder E-Mail: service@drv-saarland.de).
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Vortrag "Altersrenten – Wer? Wann? Wieviel?"
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich (Tel. 0681 3093-650, Fax: 0681 3093-654 oder E-Mail: service@drv-saarland.de).
Deutsche Rentenversicherung Saarland
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Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ist mehr als nur eine Behörde – wir sind mit ca. 3700 Mitarbeitenden in der Zentrale (Düsseldorf), 12 regionalen Service-Zentren und einem eigenem Klinikverbund mit 5 Rehabilitationskliniken einer der größten Regionalträger der gesetzlichen …
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