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Häufige Fragen
Muss ich der Rentenversicherung Änderungen beim Hinzuverdienst neben meiner Rente mitteilen?
Beziehen Sie eine Altersrente gilt: Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten müssen Sie ab 2023 die Rentenversicherung nicht mehr über die Aufnahme einer Tätigkeit oder Änderungen beim Hinzuverdienst informieren.
Beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente gilt: Sie müssen weiterhin die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes informieren. Das gilt auch für diesbezügliche Änderungen. Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung, der steuerliche Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit, vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen.
Ich bin Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Was darf ich rentenunschädlich hinzuverdienen?
Erwerbsminderungsrenten können ab 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2026 eine Hinzuverdienstgrenze von 41.527,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 20.763,75 Euro (Stand: 01.01.2026). Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.
Weitere Informationen zum Leistungsvermögen bei Erwerbsminderungsrenten: Erwerbsminderungsrenten | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Welche Hinzuverdienstgrenzen gelten seit 1. Januar 2023?
Altersrenten
Altersrenten können seit 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die bisher geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wurde aufgehoben.
Erwerbsminderungsrenten
Erwerbsminderungsrenten können seit 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden.
Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich eine Hinzuverdienstgrenze von rund 41.527,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 20.763,75 Euro (Stand: 01.01.2025).
Für Erwerbsminderungsrenten gilt weiterhin, dass eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden darf, welches Grundlage für die Erwerbsminderungsrente ist. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Rente trotz Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen entfallen.
Weitere Informationen zum Leistungsvermögen bei Erwerbsminderungsrenten: Erwerbsminderungsrenten | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Artikel
Erwerbsminderung
...Anspruch auf die volle, bei teilweiser Erwerbsminderung auf die halbe Erwerbsminderungsrente vorliegen. Versicherte, die noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie keine Telzeitbeschäftigung finden können und deshalb arbeitslos...
Rehabilitation
...wiederhergestellt werden kann. Ist das nicht möglich, bewilligt er gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente. Das könnte Sie auch interessieren: Warum Reha? Berufliche Reha Medizinische Reha Erwerbsminderungsrente...
Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
...Erwerbsleben ist auch für Versicherte möglich, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Nach § 43 Abs. 7 SGB VI besteht bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monate...
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Aktuelles
Zahlung von freiwilligen Beiträgen noch für 2018 möglich
...Höchstbeitrag von 1.209,00 Euro in beliebiger Höhe gezahlt werden. Freiwillige Beiträge können wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten, die Wartezeit für eine Altersrente oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Rehaleistungen zu erfüllen....
Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2019
...zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen. Bessere Absicherung bei Erwerbsminderungsrenten Am 1. Januar 2019 treten Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten in Kraft. Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente erstmals ab 1. Januar 2019 beginnt, werden ab diesem Zeitpunkt besser abgesichert...
Erwerbsminderungsrente nach 20 Beitragsjahren
Menschen mit Behinderung, die erwerbstätig sind, haben bereits nach 20 Jahren einen Anspruch auf Rente.
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Termine und Veranstaltungen
Vortrag "Erwerbsgemindert oder berufsunfähig – was wäre wenn?"
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich (Tel. 0681 3093-650, Fax: 0681 3093-654 oder E-Mail: service@drv-saarland.de).
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Vortrag "Erwerbsgemindert oder berufsunfähig – was wäre wenn?"
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich (Tel. 0681 3093-650, Fax: 0681 3093-654 oder E-Mail: service@drv-saarland.de).
Deutsche Rentenversicherung Saarland
Vortrag "Altersrenten – Wer? Wann? Wieviel?"
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich (Tel. 0681 3093-650, Fax: 0681 3093-654 oder E-Mail: service@drv-saarland.de).
Deutsche Rentenversicherung Saarland
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