Durch die Verlängerung der Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr fallen volle Erwerbsminderungsrenten im Monat durchschnittlich um 40 Euro höher aus.
Mit dem Rentenpaket 2014 wurde die Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dadurch so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Darüber hinaus wirken sich seither eventuelle Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr negativ auf die Rentenhöhe aus.
Mit dem Rentenpaket 2014 wurde die Zurechnungszeit bei Renten ab dem 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte Personen wurden dadurch so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Darüber hinaus wirken sich seither eventuelle Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht mehr negativ auf die Rentenhöhe aus.
Die Neureglung gilt für alle Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn nach dem 31. Dezember 2017. Die geplante Verlängerung der Zurechnungszeit um drei Jahre führt bei Erwerbsminderungsrenten, die ab 2024 beginnen, im Durchschnitt zu einer Erhöhung von monatlich rund 62 Euro brutto (heutige Werte). In der Übergangszeit von 2018 bis 2023 sind die Verbesserungen entsprechend geringer.