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Mit Wirkung ab 15.6.2007 wurde der Deutschen Rentenversicherung die Aufgabe übertragen, die Zahlung der Künstlersozialabgabe zu überwachen.
Neben der Künstlersozialkasse sind nunmehr auch die Rentenversicherungsträger verpflichtet, bei den Arbeitgebern die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe zu prüfen.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um die Künstlersozialabgabe verschaffen. Ausführliche Informationen erhalten Sie darüber hinaus auch im Internetangebot der Künstlersozialkasse:
Themenauswahl:
Definition und dazugehöriger Personenkreis
Was ist die Künstlersozialabgabe und welche Personen werden von ihr erfasst.
Zu berücksichtigende Entgelte
Welche Entgelte für die Ermittlung der Künstlersozialabgabe zu berücksichtigen sind und Informationen zu den Aufzeichnungspflichten des Unternehmers.
Höhe der Künstlersozialabgabe
Informationen über die Höhe der Künstlersozialabgabe
Ablauf der Prüfung und zuständige Stellen
Wie die Prüfung der Unternehmen erfolgt und die für die Prüfung zuständigen Stellen.
Formulare
Formulare, die im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe stehen
zusätzliche Informationen
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Interessante Publikationen

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