Beiträge und Meldungen zur Sozialversicherung
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- Hier finden Sie Ansprechpersonen vor Ort
- (Online-)Vorträge für Ihr Unternehmen
- Vorteile
Nachforderungen von Beiträgen vermeiden
Tipp:
summa summarum – Fachglossar, Lexikon und Newsletter für alle, die sich für Themen rund um die Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen interessieren
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Häufige Fragen
Wie erhält man eine Versicherungsnummer?
Der Arbeitgeber meldet die Aufnahme der abhängigen Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle der Sozialversicherung. Sollte noch keine Versicherungsnummer vorliegen, wird die Vergabe der Versicherungsnummer durch den zuständigen Rentenversicherungsträger ausgelöst.
Ich habe Probleme bezüglich der Meldung eines Mitarbeiters (mehrere Nummern existieren, Geburtsdatum passt nicht zur Versicherungsnummer etc.)?
Für jeden Versicherten darf nur eine Versicherungsnummer vergeben werden. Sollten zwei oder mehrere Versicherungsnummern existieren, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rentenversicherungsträger. Er wird dann die fehlerhafte Nummer stilllegen.
Was bestätigt die Unbedenklichkeitsbescheinigung? Wer stellt diese aus?
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt eine Einzugsstelle, dass der Arbeitgeber seinen Zahlungs- und Beitragsnachweisverpflichtung gegenüber der Krankenkasse/Minijob-Zentrale nachkommt.
Arbeitgeber haben die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder dem SV-Meldeportal anzufordern. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von den Einzugsstellen daraufhin in elektronischer Form ausgestellt.
Wer prüft, ob jemand als abhängig Beschäftigter oder als Selbstständiger einzustufen ist?
Die Clearingstelle ist die Entscheidungsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Frage, ob jemand als abhängig Beschäftigter oder als Selbstständiger einzustufen ist. Auf Antrag der Betroffenen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggeber, Auftragnehmer) stellt sie den Status fest. Die Entscheidung ist rechtsverbindlich.
Eine erste Tendenz zum Erwerbsstatus können Auftragnehmer und Auftraggeber über den "Selbstcheck Erwerbsstatus" erhalten.
Ich habe Probleme mit dem SV-Meldeportal.
Auf der Internetseite des SV-Meldeportals stehen Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. U.a. Anleitungen, Fragen & Antworten sowie Kontaktmöglichkeiten zu einem technischen Support.
Wer unterstützt bei Meldefehlern bei der Übermittlung der Lohndaten an die Rentenversicherung?
Die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) unterstützt Sie. Servicenummern und Kontaktdaten finden Sie auf der Website der DSRV. Des Weiteren steht Ihnen der Postkorb Arbeitgeberkommunikation@drv-bund.de zur Verfügung.
Wer ist Ansprechpartner zum Thema Minijobs?
Als zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland ist die Minijob-Zentrale kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner zum Thema Minijobs.
Wie versichere ich meinen Arbeitnehmer richtig?
Als Arbeitgeber sind Sie unter anderem dafür verantwortlich, Ihre Mitarbeiter bei den zuständigen Einzugsstellen an- und abzumelden, die Sozialabgaben zu überweisen und den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Doch das ist nicht alles. Welche weiteren wichtigen Aufgaben Sie haben und was Sie darüber wissen müssen, finden Sie in unserer Broschüre Arbeitgeber: Arbeitnehmer richtig versichern.
Ich habe Probleme bei der Erstellung von Sofortmeldungen.
Bei technischen Problemen wird empfohlen, den Sachverhalt, welcher einer elektronischen Übermittlung im Wege steht, sorgfältig zu dokumentieren und die Dokumentation entsprechend aufzubewahren, um sie im Bedarfsfall bei einer Prüfung vorlegen zu können. Ein Ersatz der Sofortmeldung durch eine schriftliche Anzeige per Brief, Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig. Auf der Internetseite der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) stehen Ihnen FAQ´s und Kontaktmöglichkeiten zu einem technischen Support zur Verfügung.
Sofortmeldung auf der Website der DSRV
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