Rente und ­Altersvorsorge

Eine junge Frau hält einen Vortrag. Sie ist im Anschnitt von hinten zu sehen. Man sieht in die Gesichter des Publikums. Quelle: Deutsche Rentenversicherung/Seyfert Vortrag: Rednerin (Anschnitt von hinten) vor Publikum

  • (Online-)Vorträge zu den Themen Rente und Altersvorsorge
  • Betriebssprechtag in Ihrem Unternehmen. Individuelle Beratungen zu allen Themen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Vorteile

  • Sicherheit in der Personalplanung (zum Beispiel Rentenbeginn)

Tipp:
Ermitteln Sie mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen oder den regulären Beginn sowie die Höhe Ihrer Altersrente.
Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner

Hier finden Sie (online) Vorträge und Seminare in Ihrer Nähe:
Veranstaltungen und Vorträge

Häufige Fragen

Wo kann mein Arbeitnehmer in seine Versicherungsunterlagen einsehen oder einen Antrag stellen?

Über unsere Online-Services kann Ihr Arbeitnehmer persönlich, digital und sicher mit der Deutschen Rentenversicherung u.a. Kontakt aufnehmen oder Anträge stellen.

Im Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung können die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung ab sofort bequem von zu Hause erledigt werden - von A wie Antrag stellen bis Z wie Zugang widerrufen.

Auf dem Portal der digitalen Rentenübersicht kann Ihr Arbeitnehmer sich über den aktuellen Stand der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge informieren.

Kann neben der Altersrente weitergearbeitet werden?

Ja. Neben dem Bezug einer Altersrente kann weitergearbeitet und unbegrenzt hinzuverdient werden.

Wo finden meine Mitarbeitenden weitere Informationen rund um die Rentenberatung?

Unter Häufige Fragen aus der Beratung finden Sie weitere Informationen.

Was versteht man unter arbeitgeberfinanzierten Ausgleichszahlungen?

Für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente besteht die Möglichkeit, die Rentenabschläge durch eine zusätzliche Beitragszahlung ganz oder teilweise auszugleichen. Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Beitragszahlung, sind 50 % der Beiträge steuer- und beitragsfrei (§ 3 Nr. 28 Einkommenssteuergesetz -EStG und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung SvEV).

Weitere Informationen zu Arbeitgeberfinanzierten Ausgleichszahlungen

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