Mit dem Begriff Rechtskreis werden unterschiedliche Sozialversicherungswerte für die alten und neuen Bundesländer verbunden. Für die alten Bundesländer (einschließlich West-Berlin) gibt es den Rechtskreis West und für die neuen Bundesländer (einschließlich Ost-Berlin) den Rechtskreis Ost. Ab dem Jahr 2025 gelten im gesamten Bundesgebiet einheitliche Sozialversicherungswerte, sodass die Angabe zum Rechtskreis bei der Erstellung von Meldungen ab Januar 2025 entfällt.
Im Beitragsnachweis ist allerdings weiterhin die Angabe zum Rechtskreis (Ost oder West) erforderlich. Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in beiden Rechtskreisen beschäftigen, haben demnach auch künftig hierfür getrennte Beitragsnachweise zu erstellen.