Wissenswertes zum Herrenberg-Urteil
Im Jahr 2022 hat das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichtes die Abgrenzungskriterien von Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung für Lehrkräfte konkretisiert und geschärft. Wer betroffen ist und was Betroffene jetzt wissen müssen.
Abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig?
Zurzeit beschäftigt viele die Abgrenzung von selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. In der bei weitem überwiegenden Mehrzahl aller Fälle, die im täglichen Leben und damit der Rechtswirklichkeit vorkommen, stellen sich keine Abgrenzungsfragen, da eine unselbständige Tätigkeit vorliegt. Fragen und Unsicherheiten treten eher in „Rand- und Graubereichen“ auf – und dann, wenn der sich abzeichnende Status einer Beschäftigung von einem oder beiden Beteiligten nicht gewollt ist.
Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind nach dem Gesetz eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Beschäftigte sind regelmäßig versicherungspflichtig und vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten werden hälftig Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt, aus denen dann Leistungsansprüche entstehen.
Im Gegensatz dazu sind selbstständig Tätige in der Regel nicht versicherungs- und damit auch nicht beitragspflichtig und auch nicht als solche leistungsberechtigt. Etwas anderes gilt nur für bestimmte Gruppen Selbstständiger, beispielsweise für Handwerker oder Lehrer, die unter bestimmten Voraussetzungen rentenversicherungspflichtig sind.
Das Bundessozialgericht hat zur Konkretisierung des „Begriffs“ der abhängigen Beschäftigungen im Laufe der Zeit zahlreiche Indizien genannt, die für oder gegen abhängige Beschäftigung sprechen. Es hat Fallgruppen gebildet und den Begriff durch zahlreiche, immer wieder in Nuancen variierte Formulierungen näher zu erläutern versucht.
Merkmale einer abhängigen Beschäftigung
Für eine abhängige Beschäftigung sprechen allgemein zum Beispiel diese Merkmale:
- Eingliederung in fremdbestimmte Arbeitsorganisation
- Umfassende Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsleistung
- Weisungsgebundenheit kann insbesondere bei Hochqualifizierten oder Spezialisten stark eingeschränkt sein
Aspekte einer Selbstständigkeit
Bei einer Selbstständigkeit stehen andere Aspekte im Vordergrund:
- Unternehmerische Freiheiten, Chancen und Risiken
- Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft
- Im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit
Das Herrenberg-Urteil und seine Folgen
Das Bundessozialgericht befasste sich im Jahr 2022 mit dem Erwerbsstatus einer an einer städtischen Musikschule im Kreis Herrenberg tätigen Musikschullehrerin.
Was ist das sogenannte Herrenberg-Urteil?
Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichtes geht über den Einzelfall hinaus.
Welche Folgen hat das sogenannte Herrenberg-Urteil?
Seit dem 1. März 2025 gilt eine Übergangsregelung für Lehrkräfte und ihre Auftraggeber.
Was bedeutet die Übergangsregelung für Lehrkräfte und ihre Auftraggeber?
Herrenberg-Urteil: Quellen
Gesetzliche Grundlagen, informative Publikationen und weiterführende Informationen finden Sie in den Quellen zum Herrenberg-Urteil.

