Frühstart-Rente
Das Startkapital für die private Altersvorsorge von Kindern zwischen 6 und 18 Jahren soll ab 2027 ausgezahlt werden
Was ist die Frühstart-Rente?
Bei der Frühstartrente handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist ein eigenständiges Instrument der zusätzlichen, kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge. Den Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Finanzen federführend erarbeitet. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren steht noch aus.
Wer prüft die Anspruchsvoraussetzungen für die Frühstart-Rente?
Die Anspruchsvoraussetzungen soll die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüfen. Sie soll auch die monatliche Förderung des Bundes auszahlen. Die ZfA ist eine bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Zentrale Stelle, die der fachlichen Aufsicht des Bundeszentralamts für Steuern untersteht. Sie administriert bereits das Zulageverfahren für die Riester-Förderung. Die gleiche Rolle kommt der ZfA bei der Frühstartrente zu, was bedeutet, dass sie die Frühstartrentenförderung nicht selbst anlegen soll. Die ZfA wird die staatlichen Förderbeträge in Standarddepot-Verträge einzahlen, die vor allem von privaten Anbietern angeboten werden. Haben Eltern kein entsprechend gefördertes Altersvorsorgedepot für ihre Kinder eröffnet, erfolgt die Anlage und Vermögensverwaltung im Rahmen einer kollektiven Anlage. Diese soll ebenfalls nicht durch die ZfA verwaltet werden.
Wer hat Anspruch auf die Frühstart-Rente?
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Dieses können Eltern bei einem Finanzinstitut ihrer Wahl eröffnen. Zudem sollen sie die Möglichkeit erhalten, die Einzahlungen des Bundes durch freiwillige Beiträge aufzustocken. Die Erträge werden nach den Plänen der Bundesregierung während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich sein.
Wer profitiert von der Frühstart-Rente?
Die Frühstartrente startet voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 soll jeweils der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen. Ein gesonderter Antrag auf die staatliche Förderung ist nach den Plänen der Bundesregierung nicht erforderlich. Wird kein eigenes Depot eröffnet, sollen die Mittel im Rahmen einer staatlichen kollektiven Anlage investiert werden.
Geplant ist, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit die Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können. Die ersten Auszahlungen sind für 2027 vorgesehen.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Was die Frühstart-Rente für alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren bedeuten wird und wie die Pläne für die Auszahlung, die mögliche Aufstockung durch die Eltern und die Anlage der staatlichen Förderung aussehen, haben wir unter Frühstart-Rente - Häufige Fragen für Sie zusammengestellt.