Frühstart-Rente: Vermögen aufbauen – im Kindesalter starten
Hier beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema "Frühstart-Rente"
Stand: 19.10.2026
Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 die Frühstart-Rente beschlossen. Sie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Ziel ist es, Kindern frühzeitig Gelegenheit für den Aufbau eines eigenen Vorsorgevermögens zu bieten und damit einen Anreiz für eine langfristige zusätzliche Altersvorsorge zu schaffen.
Was ist geplant?
- Start mit zwei Geburtsjahrgängen: Begünstigt sind zunächst die in den Jahren 2020 und 2021 geborenen Kinder.
- Runde Summe: Die Kinder erhalten vom 6. bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro vom Staat. Das sind insgesamt 1.440 Euro pro Kind.
- Kein Geld geht verloren: Die staatliche Förderung wird von der Deutschen Bundesbank angelegt. Eltern müssen nicht zwingend einen individuellen Vertrag abschließen.
- Ganz ohne Antrag: Die Förderung muss nicht beantragt werden.
Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Was sich hinter dem Begriff Frühstart-Rente verbirgt und was die Frühstart-Rente mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun hat, erfahren Sie hier.
Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist eine staatliche Altersvorsorge-Förderung speziell für Kinder, die zum 1. Januar 2027 anfangen soll. Es handelt sich nicht um eine neue Rentenart der gesetzlichen Rentenversicherung. Nach ihrer Einführung wird sie eine eigenständige Möglichkeit der zusätzlichen, kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge sein.
Wer profitiert von der Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente soll ab 2027 zunächst für die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 gelten. In den Folgejahren kommen jeweils die dann Sechsjährigen hinzu.
Für ältere Kinder wird es keine Förderung geben.
Wer hat Anspruch auf die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente soll für jedes Kind mit erstem Wohnsitz in Deutschland ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit gezahlt werden.
Wer prüft die Anspruchsvoraussetzungen für die Frühstart-Rente?
Die Anspruchsvoraussetzungen für die Frühstart-Rente soll die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) prüfen.
Die ZfA ist eine bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtete Stelle, über die bereits heute das Zulageverfahren für die Förderung der Riester-Rente organisiert wird.
Wie hoch ist die Frühstart-Rente?
Die staatliche Förderung soll monatlich zehn Euro pro Kind betragen. Die Förderung wird vom 6. bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Das sind insgesamt 1.440 Euro pro Kind.
Wie wird das Geld der Frühstart-Rente angelegt?
Die Deutsche Bundesbank investiert das Geld zunächst für alle anspruchsberechtigten Kinder eines Jahrgangs in breit gestreute Aktien.
Kann auch individuell gespart werden?
Ja, Eltern können für ihr Kind auch einen individuellen Depot-Vertrag abschließen. Dabei muss es sich um ein „zertifiziertes Standarddepot“ handeln.
Eltern sollen zudem die Möglichkeit erhalten, die staatliche Förderung durch freiwillige Beiträge aufzustocken.
Was passiert, wenn Eltern erst später ein Standarddepot für ihre Kinder eröffnen?
Die Beträge, die zunächst zentral von der Deutschen Bundesbank angelegt wurden, können auch später noch von den Eltern oder dem Kind selbst abgerufen werden. Nach derzeitigem Stand soll dieser Abruf bis zum 35. Geburtstag möglich sein.
Wer zahlt die Förderung aus?
Die monatliche Förderung soll die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) auszahlen. Sie wird die staatlichen Förderbeträge an die Deutsche Bundesbank oder in individuelle Standarddepot-Verträge auszahlen.
Müssen Eltern die staatliche Förderung versteuern?
Nein, die Erträge werden nach den Plänen der Bundesregierung während der Ansparphase steuerfrei gestellt.
Was passiert mit dem Standarddepot, wenn die Kinder volljährig werden?
Nach dem 18. Geburtstag kann das Kapital auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorge-Vertrag übertragen werden. Das sind Verträge, die wie heute die Riester-Rente oder ab 2027 zum Beispiel das Altersvorsorgedepot funktionieren.
Wann können die Kinder von heute vom eingezahlten Geld profitieren?
Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich sein.
Wann startet die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente startet voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 soll jeweils der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
Muss die Frühstart-Rente beantragt werden?
Nein, ein gesonderter Antrag auf die staatliche Förderung ist nach den Plänen nicht erforderlich.
Wie geht es weiter?
Geplant ist, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit die Regelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten können. Die ersten Auszahlungen sind für 2027 vorgesehen.
Wer informiert über die Frühstart-Rente?
Über alles rund um die Frühstart-Rente informiert das Bundesministerium der Finanzen.