Witwen und Witwer können sich zu ihrer Hinterbliebenenrente etwas hinzuverdienen. Einkünfte wie Arbeitsentgelt oder Altersrente werden jedoch auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Entscheidend ist hierbei der Nettobetrag. Ermittelt wird er aus dem Bruttoeinkommen durch den Abzug gesetzlich festgelegter Pauschalbeträge.
Bis zu einem festgelegten Freibetrag bleibt die Hinterbliebenenrente unberührt. Übersteigen die Nettoeinkünfte jedoch den festgelegten Freibetrag für die Einkommensanrechnung, werden die übersteigenden Einnahmen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung liegt derzeit bei 950,93 Euro im Westen und 937,73 Euro im Osten Deutschlands.
Weitere Infos bieten das kostenlose Faltblatt „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen“ und die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Sie können unter dieser Meldung heruntergeladen werden.
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