Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wird jedes Jahr am 3. Dezember begangen. Er wurde 1993 von den Vereinten Nationen ausgerufen. Ziel war, mehr Aufmerksamkeit auf die meist schwierigen Lebensumstände von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zu lenken.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet besondere Leistungen für Menschen mit Behinderung und schwerbehinderte Menschen an, um Nachteile im gesellschaftlichen Leben so gut wie möglich auszugleichen:
Medizinische Rehabilitation
Krankheit oder Unfall kann jeden treffen und das Leben stark beeinträchtigen. Hier kann die gesetzliche Rentenversicherung helfen. Sie bietet Ihnen verschiedene Rehabilitationsleistungen an.
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Berufliche Reabilitation
Trotz gesundheitlicher Probleme oder Behinderung wieder im Beruf stehen? Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung.
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Altersrenten für erwerbsgeminderte und für schwerbehinderte Menschen
Die Rentenversicherung zahlt Renten an erwerbsgeminderte oder schwerbehinderte Versicherte. Darüber hinaus gleicht sie beitrags- und versicherungsrechtliche Nachteile für behinderte Menschen aus.
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Pflege von Angehörigen
Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, können Sie auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. So honorieren wir Ihr Familienengagement.
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Barrierefreie Informations- und Beratungsangebote
Die Deutsche Rentenversicherung stellt barrierefreie Infomations- und Beratungsangebote zur Verfügung, wie beispielsweise unser Internetangebot und unser Servicetelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen.
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