Erziehungsrente: Unterhaltsersatz für Geschiedene
Wenn der frühere Ehepartner verstirbt, haben Geschiedene mit Kindern Anspruch auf eine Erziehungsrente.
Datum: 27.05.2026
Geschiedene, die Kinder erziehen, stehen oftmals vor einer schwierigen finanziellen Situation, wenn der Ex-Ehepartner stirbt und damit die Unterhaltszahlung entfällt. Die Deutsche Rentenversicherung kann die Betroffenen durch die Zahlung einer Erziehungsrente unterstützen.
Eine Erziehungsrente kann bezogen werden, wenn die Ehe nach dem 30.06.1977 geschieden wurde, der Ex-Ehepartner stirbt und der überlebende Partner nicht wieder verheiratet ist. Außerdem muss der überlebende Partner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben und ein eigenes Kind oder ein Kind des früheren Ehepartners erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Die häusliche Sorge für ein behindertes Kind lässt den Rentenanspruch auch über die Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes hinaus fortbestehen.
Bitte beachten Sie: Verwitwete Ehepartner und überlebende Lebenspartner, für die ein Rentensplitting durchgeführt wurde, können unter den gleichen Voraussetzungen eine Erziehungsrente erhalten.
Darüber hinaus informiert die kostenfreie Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“, die hier heruntergeladen oder bestellt werden kann.