Kürzung durch Versorgungsausgleich stoppen

Eine Versichertenrente, die wegen eines Versorgungsausgleichs gekürzt wird, kann unter Umständen auch in voller Höhe gezahlt werden.

Datum: 12.08.2026

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kürzung einer Versichertenrente durch einen Versorgungsausgleich gestoppt werden.

Verstirbt der frühere Ehegatte, dessen Rentenansprüche sich durch den Versorgungsausgleich erhöht haben, kann auf Antrag die Rente des Ausgleichspflichtigen in Zukunft ungekürzt gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene nicht mehr als drei Jahre eine durch den Versorgungsausgleich erhöhte Rente erhalten hat.

Die Anpassung der Rente ist erst ab dem Folgemonat der Antragstellung möglich, weshalb auf eine schnellstmögliche Antragstellung beim zuständigen Rentenversicherungs- oder Versorgungsträger geachtet werden sollte.