Wahl der Reha-Klinik: Versicherte haben Wunsch- und Wahlrecht

Wer eine Reha beantragt, kann im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts Einfluss auf die Wahl der Reha-Klinik nehmen.

Datum: 10.08.2026

Für den bestmöglichen Handlungserfolg einer medizinischen Rehabilitation sind auch die individuellen Bedürfnisse der Versicherten entscheidend. Bei der Behandlung spielen deshalb neben dem Krankheitsbild auch die persönlichen Umstände der Versicherten eine wichtige Rolle.

Versicherte, die eine Reha beantragen, sollten daher unbedingt ihr Wunsch- und Wahlrecht nutzen. Hierfür teilen sie ihrem Rentenversicherungsträger bereits im Reha-Antrag ihre Wünsche und Vorstellungen zur Reha sowie der Klinik mit.

Wann und wo die Reha stattfinden soll, ob stationär, teilstationär oder ganztägig ambulant: Versicherte haben bei alldem ein Mitspracherecht. Ob ihre Wünsche realisierbar sind, wird durch die Rentenversicherung geprüft. So muss z.B. die favorisierte Reha-Klinik auch für die Indikation geeignet sein. Darüber hinaus muss die Klinik in angemessener Zeit erreichbar sein und über freie Kapazitäten verfügen.

Alle Informationen zu diesem Thema finden Interessierte in den kostenlosen Broschüren „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und „Mit Rehabilitation wieder fit für den Job“. Sie können unter diesem Artikel kostenlos heruntergeladen werden.

Sehen Sie sich auch gern unser kurzes Video zum Thema Wunsch- und Wahlrecht an: