Wichtige Änderung bei Rentenzahlungen nach Israel
Für Rentenzahlungen nach Israel ist zukünftig die Angabe der IBAN unbedingt erforderlich.
Datum: 13.10.2026
Ab voraussichtlich Ende 2026 sind Rentenzahlungen aus Deutschland nach Israel nur noch mit einer israelischen IBAN (International Bank Account Number) möglich. Der Renten Service der Deutschen Post stellt den Zahlungsverkehr um, um Auszahlungen zu sichern und Unterbrechungen zu vermeiden.
Rentenbezieher müssen ihre IBAN und BIC daher umgehend dem Renten Service der Deutschen Post mitteilen. Berechtigte, die ihre IBAN nicht kennen, können diese bei ihrer Bank erfragen. Weitere Informationen und Hinweise zum Vorgehen stehen unter www.rentenservice.com zur Verfügung.