Vor der Reha beantragen: Hilfe für Kinderbetreuung und Haushalt

Die DRV unterstützt Versicherte, die eine Reha benötigen, bei der Kinderbetreuung und Haushaltshilfe. Erfahren Sie hier die Voraussetzungen.

Datum: 22.05.2026

Versicherte, die eine medizinische Reha benötigen und Kinder haben, können für die Dauer der Reha Unterstützung bei der Kinderbetreuung und der Haushaltsführung beantragen.

Die Kosten hierfür übernimmt die Deutsche Rentenversicherung, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist das Kind bereits älter als zwölf Jahre, kann die gesetzliche Rentenversicherung auf Antrag die Kosten für die Kinderbetreuung tragen. Die Kostenübernahme sollten Versicherte vor Beginn der Rehabilitation bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen.

Infos zur Rehabilitation gibt es unter Reha-Antragsstellung. Dort stehen weitere Informationen und Formularpakete zum Download bereit.

Ausführliche Informationen bieten auch die Broschüren „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und „Mit Rehabilitation wieder fit für den Job“. Sie können unter diesem Beitrag kostenlos heruntergeladen werden.