Selbstständig oder angestellt: Selbstcheck hilft bei Einschätzung
Datum: 09.06.2026
Für eine erste Orientierung, ob es sich bei einem Auftragsverhältnis um eine selbstständige Tätigkeit oder um eine abhängige Beschäftigung handelt, bietet die Deutsche Rentenversicherung ab sofort online einen „Selbstcheck Erwerbsstatus“ an.
Auf der DRV-Seite Selbstcheck zum Erwerbsstatus können Auftragnehmer und Auftraggeber anonym und unverbindlich einschätzen lassen, welche Hinweise sich zu ihrem Erwerbsstatus ergeben. Persönliche Daten werden hierbei nicht erfasst.
Der Selbstcheck basiert auf den eingegebenen Angaben der Nutzerinnen und Nutzer und deren Bewertung anhand der von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien. Eine verbindliche Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung ersetzt das Online-Tool jedoch nicht: Für ein offizielles Statusfeststellungsverfahren müssen Beschäftigte oder Auftraggeber immer die vertraglichen Regelungen sowie deren tatsächliche Umsetzung offenlegen. Für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung als selbstständig oder als abhängig bewertet wird, spielen vor allem die vertraglichen Vereinbarungen mit Geschäftspartnern eine Rolle. Weicht der berufliche Alltag jedoch vom Vertrag ab, sind die tatsächlichen Arbeitsverhältnisse entscheidend.
Nicht geeignet ist der „Selbstcheck Erwerbsstatus“ für eine Einschätzung bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH, mitarbeitenden Gesellschaftern oder Fremdgeschäftsführern.
Die kostenlose Broschüre „Selbstständig – Wie die Rentenversicherung Sie schützt“ bietet hierzu alle wichtigen Informationen. Sie kann unter dieser Meldung heruntergeladen werden.