Nachzahlung von Beiträgen für Schulzeiten

Freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten können den späteren Rentenbeginn und die Rentenhöhe positiv beeinflussen.

Datum: 19.08.2026

Wer zusätzliche Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen will, kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr nachzahlen. Die Einzahlung kann sinnvoll sein, um eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen oder den Rentenanspruch zu steigern.

Eine Nachzahlung für noch nicht mit Beiträgen belegte Schulzeiten ist nur möglich, soweit diese nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und für Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht. Vom monatlichen Mindestbeitrag von 112,16 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro können die Beiträge in beliebiger Höhe gezahlt werden.

Ob sich eine Einzahlung lohnt, kann in einem Beratungsgespräch mit dem Rentenversicherungsträger geklärt werden. Vor der Zahlung freiwilliger Beiträge empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Bund unbedingt eine persönliche Beratung und eine Kontenklärung. Hierzu sind die Antragsformulare V0100 für die Kontenklärung und V0080 für die Bestimmung der Höhe der freiwilligen Beiträge erforderlich.