Hinterbliebene müssen Hinzuverdienstgrenze beachten

Datum: 19.10.2026

Witwen, Witwer sowie eingetragene Lebenspartner können bis zu einem festgelegten Freibetrag dazuverdienen, ohne dass ihre Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

Aktuell liegt der Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei 1.122,53 Euro netto im Monat. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind steigt er um 238,11 Euro. Übersteigt das Einkommen den jährlich neu festgelegten Freibetrag, wird der übersteigende Anteil zu 40 Prozent angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waisen: Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.

Maßgeblich für die Hinzuverdienstgrenze ist der durchschnittliche Nettoverdienst im Kalenderjahr vor der aktuellen Rentenanpassung: So gilt für die Anpassung zum 1. Juli 2026 der Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 – und zwar auch, wenn der Verdienst gestiegen ist. Das höhere Einkommen wird ab dem darauffolgenden Anpassungstermin – also am 1. Juli 2027 – berücksichtigt.

Weitere Infos bieten das Faltblatt „Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen“ und die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“. Sie können kostenfrei unter dieser Meldung heruntergeladen werden.