Vor zehn Jahren ist die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft getreten. Zum 1. Oktober 2005 wurden mit der umfassenden Reform die bis dahin bestehenden Organisationsstrukturen in der Rentenversicherung grundlegend verändert.
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Polen und Deutschland wurde vor 40 Jahren – am 9. Oktober 1975 – in Warschau unterzeichnet. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte, die in Deutschland und in Polen gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, sowie deren Hinterbliebene.
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2015 die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 beschlossen. Ab Januar 2016 steigt in der Rentenversicherung die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 6.050 Euro auf 6.200 Euro und in den neuen Bundesländern von 5.200 Euro auf 5.400 Euro.
In dem Beitrag "Ost-Berliner bekommen 1,5-mal so viel Rente wie Saarländer" schreibt BILD heute, dass die Höhe der durchschnittlichen Altersrenten in verschiedenen Bundesländern von 2013 zu 2014 gesunken seien. Dazu nimmt die Deutsche Rentenversicherung wie folgt Stellung.
Wer die staatliche Riester-Zulage für 2013 noch erhalten will, muss diese spätestens bis Ende des Jahres beantragen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.