Deutsche Rentenversicherung

Deutsch-albanisches Sozialversicherungsabkommen

Vorteile für Rentner und Beschäftigte

Datum: 01.12.2017

Am 1. Dezember 2017 trat das zwischen Deutschland und der Republik Albanien geschlossene Sozialversicherungsabkommen in Kraft. Von dem Abkommen profitieren Rentner und Beschäftigte beider Länder. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Wer in Deutschland und Albanien gearbeitet hat, genießt durch das Abkommen zukünftig Vorteile bei der Rente. Unter anderem können die für einen Rentenanspruch notwendigen Versicherungszeiten nun in beiden Ländern erworben werden. Dadurch lassen sich Lücken im Versicherungsverlauf schließen. Berechnet werden die Renten aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegten Zeiten.

Vorteilhaft ist das Abkommen auch für vorübergehend im anderen Vertragsstaat beschäftigte Arbeitnehmer. Wird beispielsweise ein in Deutschland Beschäftigter von seinem Arbeitgeber nach Albanien entsandt, um dort eine Arbeit für ihn auszuführen, gelten für diese Beschäftigung während der ersten 24 Kalendermonate weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften. Beschäftigte müssen also nicht mehr vom deutschen in das albanische Rentensystem wechseln. Das Gleiche gilt umgekehrt für Entsendungen aus Albanien.