Wer in Deutschland und Albanien eine Beschäftigung hat, kann durch ein neues Sozialversicherungsabkommen beider Länder durchaus Vorteile bei der Rente genießen, denn zurückgelegte Zeiten im jeweiligen Vertragsstaat werden bei der Rente mit berücksichtigt. Auch für Arbeitnehmer, die nur vorübergehend in einem der beiden Länder arbeiten, hat das neue Abkommen Vorteile.