Quelle:Deutsche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung in Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland unterscheidet sich von der deutschen Rentenversicherung. Zwar kennt sie auch Altersrenten und Hinterbliebenenrenten, doch die Ansprüche und Anspruchsvoraussetzungen sind unterschiedlich. Leistungen bei Erwerbsminderung werden beispielsweise von der Krankenversicherung gezahlt. Egal, ob Sie bereits eine zeitlang in Großbritannien oder Nordirland gearbeitet haben oder gerade einen längeren Aufenthalt planen, diese Broschüre hilft Ihnen, Ihre Ansprüche auf eine Leistung aus der britischen Rentenversicherung realistisch einzuschätzen.