Deutsche Rentenversicherung

Geringfügigkeits-Richtlinien

Stand 16.08.2022

Die Geringfügigkeits-Richtlinien zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Beurteilung geringfügiger Beschäftigungen sind aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen und Besprechungsergebnisse aktualisiert worden.

Hinweis: Aufgrund gesetzlicher Änderungen zum Melderecht für geringfügige Beschäftigungen, die Einführung einer dynamischen Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von 520 EUR in Abhängigkeit vom Mindestlohn und die gesetzliche Regelung des unschädlichen Überschreitens der Geringfügigkeitsgrenze haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die entsprechenden Ausführungen zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht für geringfügige Beschäftigungen in den Geringfügigkeits-Richtlinien am 16. August 2022 aktualisiert.

Herunterladen

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK