Wer hat Anspruch auf einen Zuschlag?
Grundsätzlich erhalten die Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat.
Der Zuschlag wird gezahlt, wenn am 30. Juni 2024 ein Anspruch bestand auf:
- eine Rente wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat, oder
- eine Rente wegen Alters, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Nummer 1 anschließt, oder
- eine Hinterbliebenenrente, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Nummer 1 oder an eine Rente wegen Alters nach Nummer 2 anschließt, oder
- eine Hinterbliebenenrente, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat, und der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezog und am Todestag höchstens 65 Jahre und acht Monate alt war, oder
- eine Erziehungsrente, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat, oder
- eine Rente wegen Alters, die unmittelbar an eine Erziehungsrente nach Nummer 5 anschließt.
Ausnahme: Wer neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung bezieht, bekommt unter Umständen keinen Zuschlag (siehe Frage „Meine Rente wird aufgrund einer Verletztenrente aus der Unfallversicherung gekürzt. Erhalte ich einen Zuschlag?“)
Ab wann wird der Zuschlag gezahlt?
Der Zuschlag wird ab Juli 2024 gezahlt.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein. Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Rentenversicherung prüft automatisch, wer Anspruch auf einen Zuschlag zu seiner Rente hat. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch.
Wann und wie erfahre ich, ob ich einen Zuschlag erhalte?
Zuschlagsberechtigte erhalten im Juli 2024 einen Bescheid. Darin werden die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung mitgeteilt.
Zudem wird die Zahlung auf dem Kontoauszug mit „Rentenzuschlag“ ausgewiesen.
Der Bescheid gilt zunächst für die Zeit bis zum 30. November 2025, denn die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags erfolgen in zwei Stufen (siehe Frage „Warum wird der Zuschlag, der ab Juli 2024 ausgezahlt wird, zunächst bis zum 30. November 2025 befristet?“).
Wie wird der Zuschlag ausgezahlt?
Hier müssen zwei Zeiträume unterschieden werden:
In der Zeit von Juli 2024 bis November 2025 wird der Zuschlag getrennt von der Rente ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird er zusammen mit der Rente in einer Summe ausgezahlt.
Bitte lesen Sie auch die Fragen „Wann bekomme ich den Zuschlag ausgezahlt?“, „Wie bekomme ich den Zuschlag ausgezahlt?“ und „Wie berechnet sich mein Zuschlag ab Juli 2024 konkret?“.
Warum wird der Zuschlag, der ab Juli 2024 ausgezahlt wird, zunächst bis zum 30. November 2025 befristet?
Aufgrund der sehr komplexen, technischen Umsetzung erfolgen die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags in zwei Stufen:
In der ersten Stufe wird der Zuschlag auf Basis des Rentenbetrages und in der zweiten Stufe auf Basis der der Rente zugrundeliegenden persönlichen Entgeltpunkte berechnet. Die erste Stufe umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. November 2025, die zweite Stufe den Zeitraum ab 1. Dezember 2025.
Berechtigte erhalten deshalb im Juli 2024 zunächst einen Bescheid, in dem der Zuschlag bis zum 30. November 2025 befristet ist.
Hinweis:
Bitte lesen Sie auch die Frage "Ab Dezember 2025 gelten andere gesetzliche Regelungen für die Berechnung des Zuschlags. Was bedeutet das für mich?".
Wie hoch wird der Zuschlag sein?
Bei einem Rentenbeginn in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent vom Zahlbetrag. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent vom Zahlbetrag.
Mehr zur Berechnung erfahren Sie bei der Frage „Wie berechnet sich mein Zuschlag ab Juli 2024 konkret?“ und in den Beispielberechnungen.
Warum fällt der Zuschlag mit 4,5 und 7,5 Prozent unterschiedlich hoch aus?
Bei den ab Juli 2014 gezahlten Renten sind bereits einige gesetzliche Verbesserungen enthalten. In diesen Fällen endete die sogenannte Zurechnungszeit, also die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zu einem fiktiven Beginn der Altersrente, später als bei Renten, die früher begonnen haben. Deshalb gibt es zu den Renten, die von Januar 2001 bis Juni 2014 begonnenen haben, einen höheren Zuschlag (7,5 Prozent) als zu den Renten, die ab Juli 2014 begonnen haben (4,5 Prozent).
Meine Rente ist vor dem 30. Juni 2024 weggefallen. Bekomme ich einen Zuschlag?
Nein. Ein Zuschlag kommt nur bei Renten in Frage, auf die am 30. Juni 2024 ein Anspruch bestand und die über diesen Zeitpunkt hinaus gezahlt werden.