Sonstiges - Themengebiet "Aufgaben der Co-Therapeut*innen"

Dürfen Co-Therapeut*innen die Gruppen- oder Einzeltherapie allein durchführen?

Die therapeutischen Einzel- und Gruppengespräche - bis auf die Vertretungszeit von bis zu sechs Wochen - sind immer im co-therapeutischen Setting durchzuführen. Das bedeutet in Anwesenheit der/des anleitenden Therapeut*in.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Solange die ARS-Einrichtung noch nicht an das Datenübermittlungsverfahren nach § 301 Absatz 4 SGB V angebunden werden konnte, sind die bekannten Abrechnungsformulare der Renten- und Krankenversicherung zu nutzen, die für die Zeit ab 1.1.2027 eine neue Zeile enthalten. Der Federführer wird bei Vorlage des Antrags
und der Bescheinigung des Weiterbildungsinstitutes den Zuschlag bis zur ersten quartalsmäßigen Abrechnung des Auszahlungsjahres ermitteln. Die Leistungserbringer sind angehalten, während der Prüfung durch den federführenden Rentenversicherungsträger die Abrechnungen des betroffenen Leistungszeitraumes zurückzustellen, da eine rückwirkende Zahlung des Zuschlages nicht möglich ist. Die angepassten Abrechnungsformulare werden trägerseitig rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Wie erfährt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Höhe des Zuschlages?

Der Federführer informiert gelistete Ansprechpartner*innen bei der GKV. Die Information des Federführers über die Zuschlageshöhe ist bei der Rechnungsstellung gegenüber
der GKV nicht beizufügen.